Lizenzvertrag
Zwischen:
Der Gesellschaft für Familienforschung in Franken e.V. (GFF) (Programmautor: Tobias Bauer), nachfolgend „Lizenzgeber“ genannt,
und einer natürlichen oder juristischen Person, nachfolgend „Lizenznehmer“ genannt.
§1 Vertragsgegenstand
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer das nicht-exklusive, nicht übertragbare Recht, die Software „GFFamily“ gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags zu nutzen.
§2 Lizenzierung
Die Lizenz wird dem Lizenznehmer persönlich zugeteilt und ist an ihn gebunden.
Die Software darf vom Lizenznehmer auf mehreren Geräten genutzt werden, sofern die Nutzung ausschließlich durch den Lizenznehmer oder in dessen Verantwortungsbereich erfolgt.
Weitergabe, Vermietung, Verleih oder sonstige Überlassung der Software an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, der Lizenzgeber hat hierzu schriftlich zugestimmt.
§3 Haftungsausschluss
Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Software entstehen. Dazu zählen, aber nicht ausschließlich:
Verlust von Daten,
Betriebsunterbrechungen,
entgangene Gewinne oder andere Vermögensschäden.
Der Lizenzgeber haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, sofern gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.
Der Lizenznehmer ist selbst verantwortlich für die Sicherung seiner Daten und für die Einhaltung aller geltenden Vorschriften.
§4 Updates und Support
Der Lizenzgeber kann nach eigenem Ermessen Updates oder neue Versionen der Software bereitstellen. Ein Anspruch auf Updates besteht nicht.
Supportleistungen sind nicht Bestandteil der Lizenz und können separat vereinbart werden.
§5 Laufzeit und Beendigung
Die Lizenz wird auf unbestimmte Zeit gewährt.
Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Lizenz fristlos zu kündigen, falls der Lizenznehmer gegen die Bestimmungen dieses Vertrags verstößt.
Nach Beendigung der Lizenz ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen und alle Kopien der Software zu löschen.
§6 Sonstige Bestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Lizenzgebers.